Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma VOLTLAB Tomasz Piwowarski

§ 1. Auftragserteilung und Auftragsauslegung

1.1 Bei der Auftragserteilung soll der Unternehmer den Kunden über Fehler bzw. deren Auswirkungen befragen und dieser entsprechend Auskunft geben. Soweit dies nach den Angaben und den technischen Gegebenheiten möglich ist, wird dem Kunden bei Auftragsannahme der vermutliche Reparaturpreis genannt.

1.2 Der Unternehmer kann bei Auftragsannahme, je nach Reparaturgegenstand, eine Kostenfreigabe fordern. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden, so ist das Einverständnis des Kunden für die weitere Durchführung der Reparatur einzuholen.

§ 2. Vertragsschluss - Kostenvoranschlag

2.1 Der Kunde gibt durch das Anklicken des Buttons „Reparatur anmelden“ ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung des Kunden annehmen.

2.2 Der Kostenvoranschlag stellt ein verbindliches Angebot von uns an den Kunden dar. An dieses Angebot sind wir zwei Wochen nach Abgabe gebunden. Der Vertragsschluss über einen Reparaturvertrag entsprechend den Bedingungen des Kostenvoranschlags erfolgt durch Annahme unseres Angebots durch den Kunden.

2.3 Kostenvoranschläge für Reparaturen sind kostenlos und werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Wird die Reparatur dann auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den Ursprungszustand zurück versetzt zu werden, wenn dies technisch oder wirtschaftlich nicht möglich oder vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden. Die Kosten für einen schriftlichen Kostenvoranschlag werden bei Reparaturauftragserteilung in Anrechnung gebracht.

2.4 Kostenvoranschlag beinhaltet nur die Preisinformation ohne Angabe der defekten Teile. Sie bekommen keinen Prüfbericht zum selberreparieren!

§ 3. Instandsetzung und Fehleranalyse

3.1 Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Die für die Fehleranalyse veranschlagten Kosten trägt der Kunde nur, wenn er sich entschließt die Instandsetzung nicht von uns durchführen zu lassen.

3.2 Eine Verpflichtung vor jeder Instandsetzung/Fehleranalyse die auf dem Instandsetzungsgegenstand befindlichen Daten zu sichern besteht für uns nicht.

3.3 Bei der Instandsetzung ausgebaute, oder ersetzte schadhafte Teile gehen in unser Eigentum über.

§ 4. Gewährleistung von Reparaturen und Haftung

4.1 Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 6 Monate, ausgenommen Flüssigkeitsschäden. Die Gewährleistung bezieht sich nur auf die durchgeführte Reparatur und das dabei eingebaute Material. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung. Das Rechnungsdatum entspricht dem Leistungsdatum.

4.2 Der Kunde hat dem Unternehmer die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Reparatur zu gewähren. Insbesondere hat der Kunde aber dafür Sorge zu tragen, das der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Unternehmer zur Verfügung steht.

4.3 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne vorherige Zustimmung des Unternehmers von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den Leistungen vorgenommen wurden.

4.4 Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, das der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der Unternehmer wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er eine Fortführung der Arbeiten wünscht.

4.5 Zeigt der Kunden offensichtliche Mängel der Leistungen des Unternehmers nicht unverzüglich an, so hat er es selbst zu vertreten, wenn bei der Beseitigung des nicht oder nicht vollständig beseitigten Mangels höhere Kosten entstehen, als ursprünglich vorgesehen.

4.6 Der Unternehmer haftet für Schäden und Verluste an dem Auftragsgegenstand, soweit ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist der Unternehmer verpflichtet, das Gerät auf eigene Kosten wiederherzustellen. Ist dieses unmöglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten gilt auch für eventuelle Ansprüche des Kunden aus positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste die bei der Durchführung einer Kostenermittlung oder Reparatur an einem Computer/Notebook entstehen. Der Unternehmer geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.

4.7 Für die Laufzeit von Akkus, sowie für die Funktionalität vom Kunden gewünschter gebrauchter Ersatzteile übernehmen wir keine Gewähr.

§ 5. Versand

5.1 Die Lieferung der Instandgesetzten Gegenstände kann nur nach Deutschland erfolgen.

5.2 Übernommene Gegenstände werden nach ihrer Instandsetzung von uns an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift gesendet. Die Lieferung erfolgt mit DHL.

5.3 Nötige Transport- bzw. Versandkosten trägt in jedem Fall der Kunde.

§ 6. Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers

6.1 Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

6.2 Wird die Rechnung nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Ausstellungsdatum bezahlt, kann vom Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt eine Zahlung nicht spätestens 3 Monate nach der Ausstellungsdatum, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden aus der vorherigen Reparatur oder Kostenermittlung bleibt auch nach der Entsorgung des Reparaturgegenstandes bestehen. Entsorgungskosten sind jetzt noch hinzuzurechnen.

§ 7. Sachmangelgewährleistung (Warenkauf)

7.1 Die Sachmangelgewährleistung für gekaufte Waren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle von uns eingebauten und nicht untrennbar mit dem Instandsetzungsgegenstand verbundenen Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Preisentrichtung in unserem Eigentum.

§ 9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1 Die Zahlung der Reparaturrechnungen erfolgt durch Vorkasse/Überweisung. Andere Zahlungsmodalitäten kommen nur ausnahmsweise und nur bei besonderer Vereinbarung in Betracht.

9.2 Der Kunde hat zur Schuldbefreiung den fälligen Betrag auf das von uns angegebene Konto zu überweisen.

9.3 Wir liefern die Ware erst bei Zahlungseingang.

§ 10. Widerrufsrecht

10.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Eingegangene Reparaturaufträge werden erst nach Ablauf des Widerrufsrechtes bearbeitet, es sei der Kunde hat bei Bestellung „Ich möchte, dass das Gerät sofort analysiert und repariert wird, und Ich weiß, dass mein Widerrufsrecht damit erlischt“ ausgewählt. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

10.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 11. Schlussbestimmungen

11.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das deutsche Recht.

11.2 Sollte eine Regelung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

§ 12. Aufbewahrungsfrist

12.1 Mit Überlassung der Reparaturware verpflichtet sich der Auftraggeber zur Abholung der reparierten Produkte nach Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erfolgt eine Aufforderung zur Abholung unter Mitteilung einer Nachfrist von weiteren 2 Wochen. Nach Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, die Reparaturware freihändig zu veräußern und aus dem erzielten Erlös die Reparaturkosten sowie entstandene Lager- und Veräußerungskosten auszugleichen. Ein Differenzbetrag wird dem Auftraggeber entsprechend nachbelastet oder gutgeschrieben.